Malta Yacht-Registrierung
Den Privaten Gebrauch Unter 24 M
Die Private Nutzung Über 24 M
Von € 780*
(plus 18% Mehrwertsteuer)
  • Flagge der Anmeldung gilt weltweit
  • Vorläufige Eintragung in 2/3 Tagen
  • Inkl. Alle Gebühren
  • Inkl. Kurier-Gebühren

*Hinweis: Ausgeschlossen Malta Regierung Gebühren für die Registrierung und Inspektion Kosten Die Malta-Regierung Anmeldegebühr richtet sich nach der Länge und Gewicht des Schiffes. Bitte verwenden Sie diesen link, um zu tun eine simulation http://www.transport.gov.mt

Malta Yacht-Registrierung
Kommerzielle Nutzung Unter 24 M
Die Kommerzielle Nutzung Von Über 24 M
Von € 2420*
(plus 18% Mehrwertsteuer)
  • Flagge der Anmeldung gilt weltweit
  • Tresorfachausweis
  • Verfügbar für Nicht-EU-Bürger
  • Inkl. Radio/MMSI-Lizenz
  • Vorläufige Registrierung in 2/3 Tagen

*Hinweis: Ausgeschlossen Malta Regierung Gebühren für die Registrierung und Inspektion Kosten Die Malta-Regierung Anmeldegebühr richtet sich nach der Länge und Gewicht des Schiffes. Bitte verwenden Sie diesen link, um zu tun eine simulation http://www.transport.gov.mt

Schiff Der Einfuhr Nach Malta
Kommerzielle Einfuhr
Freude Einfuhr
Von € 3360*
(plus 18% Mehrwertsteuer)
  • Flagge der Anmeldung gilt weltweit
  • Verfügbar für Nicht-EU-Bürger
  • Vorläufige Registrierung in 2/3 Tagen
  • Inkl. Alle Staatlichen Gebühren

*Hinweis: Ausgeschlossen Malta Regierung Gebühren für die Registrierung und Inspektion Kosten Die Malta-Regierung Anmeldegebühr richtet sich nach der Länge und Gewicht des Schiffes. Bitte verwenden Sie diesen link, um zu tun eine simulation http://www.transport.gov.mt

Malta Yacht-Registrierung
Registrieren Sie Ihr Schiff unter maltesischer Flagge

Malta Yacht Registrierung – wir kümmern uns darum!

Der Registrierungsprozess in Malta ist sehr einfach, wenn Sie sich damit auskennen. Malta Yacht Registrations kann Ihr Schiff mit einer vorläufigen Registrierung von 6 Monaten innerhalb von 2/3 Tagen registrieren, wenn Sie uns die richtigen Dokumente zur Verfügung gestellt haben. Diese vorläufige Registrierung kann weltweit verwendet werden, während wir mit Ihrer dauerhaften Registrierung fortfahren.

Jeder kann eine Yacht unter maltesischer Flagge besitzen, aber EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige können die Yacht unter ihrem persönlichen Namen halten, während andere die Yacht über ein maltesisches oder ausländisches Unternehmen halten müssten. Es ist nicht erforderlich, dass der Eigner der Yacht seinen Wohnsitz in Malta oder sogar in der EU hat. Der Wohnort des Eigentümers ist überhaupt nicht relevant.

Wenn der Eigner nicht in Malta ansässig ist oder die Yacht nicht im Besitz einer maltesischen Firma ist, werden wir als Vertreter des Schiffes fungieren. Dies ist ein großer Vorteil im Vergleich zu anderen EU-Schiffsgerichtsbarkeiten, die normalerweise verlangen, dass die Person in dem betreffenden Land ansässig ist.

Um die dauerhafte Registrierung zu erhalten, müssen wir dem maltesischen Schiffsregister zusätzliche Dokumente zusenden, aber wie bereits erwähnt, haben wir 6 Monate Zeit, um diese zu erfüllen. Wenn Sie nicht alle Unterlagen innerhalb von 6 Monaten erledigen können, beantragen wir eine Verlängerung, die uns weitere 6 Monate gibt, um die erforderlichen Unterlagen zu sammeln.

Welche Arten von Schiffen können unter maltesischer Flagge registriert werden? Alle Arten von Schiffen, von Vergnügungsjachten bis hin zu Ölplattformen, einschließlich im Bau befindlicher Schiffe, können registriert werden, sofern sie sich vollständig im Eigentum von rechtsgültig gegründeten Körperschaften oder Körperschaften befinden, unabhängig von der Nationalität, oder von Bürgern der Europäischen Union. Schiffe unter 6 Metern können nicht bei der maltesischen internationalen Flaggenregistrierung registriert werden

Vorteile der maltesischen Bootsregistrierung:

Die Registrierung eines Bootes in Malta bietet mehrere Vorteile, darunter:

  • Steuervorteile: Malta bietet einen der attraktivsten Steueranreize für Yachtbesitzer in der EU. Eigner können von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz auf den Wert der Yacht sowie von erheblichen Steuereinsparungen auf die mit der Yacht erzielten Einnahmen profitieren.
  • Flexible Registrierungsoptionen: Malta bietet eine Reihe von Registrierungsoptionen, darunter Handels- und Freizeitschiffe, was bedeutet, dass die Eigentümer die Registrierungsoption wählen können, die ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
  • Hohe Sicherheitsstandards: Malta ist Mitglied der International Maritime Organization (IMO) und der European Maritime Safety Agency (EMSA), die dafür sorgen, dass maltesisch registrierte Schiffe hohen Sicherheits- und Compliance-Standards unterliegen.
  • Effizienter Registrierungsprozess: Der Registrierungsprozess für die maltesische Flagge ist bekanntermaßen effizient und relativ schnell, wobei die meisten Anträge innerhalb weniger Tage bearbeitet werden.
  • Internationale Anerkennung: Malta ist eine angesehene Gerichtsbarkeit, die international anerkannt ist, was bedeutet, dass maltesisch registrierte Schiffe in den meisten Häfen auf der ganzen Welt akzeptiert werden.
  • Niedrige Wartungskosten: Malta hat eine gut entwickelte Schifffahrtsindustrie, die konkurrenzfähige Preise für die Wartung und Reparatur von Yachten bietet, was bedeutet, dass Eigner von niedrigen Wartungskosten profitieren können.
Insgesamt bietet die maltesische Bootsregistrierung zahlreiche Vorteile für Yachtbesitzer, was sie zu einer beliebten Wahl für diejenigen macht, die ihre Schiffe registrieren möchten.

Beschränkungen für bestimmte Schiffe
Es gibt keine Altersbeschränkungen für Vergnügungsyachten oder Yachten, die unter dem kommerziellen Yachtcode registriert sind.

Hinweis zu älteren Schiffen:

  • Schiffe ab 15 Jahren, aber unter 20 Jahren müssen vor oder innerhalb eines Monats nach Ende der vorläufigen Registrierung eine Inspektion durch einen autorisierten Flaggenstaatsinspektor bestehen
  • Schiffe, die 20 Jahre und älter, aber weniger als 25 Jahre alt sind, müssen vor der vorläufigen Registrierung eine Inspektion durch einen autorisierten Flaggenstaatsinspektor bestehen.
  • Schiffe ab 25 Jahren bedürfen zur Registrierung einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung.

Registrierung von Sportschiffen in Malta

Erforderliche Dokumente für die Vergnügungsregistrierung eines Schiffes:

  • Original-Memorandum und -Satzung über den Besitz eines Unternehmens, nur für den Fall, dass der Eigentümer des Schiffes ein Unternehmen ist
  • Aktuelle Bescheinigung über den guten Ruf des Eigentümerunternehmens, nur für den Fall, dass der Eigner des Schiffes ein Unternehmen ist
  • Früherer ITC (bei Schiffen mit einer Länge von über 24 Metern) – im Falle eines neu gebauten ITC, ausgestellt vom Erbauer.
  • Antifouling-Erklärung (wenn das Schiff länger als 24 Meter ist)

Erforderliche Unterlagen für die dauerhafte Registrierung:

  • Original Bauherrenbescheinigung (bei Neubau)
  • Original Kaufvertrag
  • Originalvermessungsbescheinigung
  • ITC (wenn das Schiff länger als 24 Meter ist)
  • Schnitz- und Markierungsnotiz ordnungsgemäß unterzeichnet
  • Original-Löschbescheinigung
  • Übergeben Sie das Original der vorläufigen Bescheinigung

Anerkannte Organisationen:
Vermessungs-, Tonnage- und Konventionszertifikate können im Namen der maltesischen Regierung von den folgenden anerkannten Organisationen ausgestellt werden: American Bureau of Shipping, Bureau Veritas, China Classification Society, ClassNK, DNV-GL, Korean Register of Shipping, Lloyd's Register of Shipping, Polish Schifffahrtsregister, Registro Italiano Navale und Russisches Schifffahrtsregister.

REGISTRIERUNG FÜR SCHWEIZER NICHT EU/EAA

  • Wenn der Eigentümer des Schiffes ein NICHT-EU-/EWR-/Schweizer-Bürger ist, ist eine Registrierung eines ansässigen Vertreters in Malta obligatorisch, wir helfen Ihnen dabei. Wir benötigen eine Erklärung, die uns als in Malta ansässigen Vertreter ernennt (notariell beglaubigt und apostilliert) und eine beglaubigte Kopie des Reisepasses des Eigentümers (beglaubigt und apostilliert).
  • Wenn der Eigner des Schiffes ein von uns gegründetes maltesisches Unternehmen ist, stellen wir alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  • Wenn der Eigentümer des Schiffes eine ausländische juristische Person ist, ist die Registrierung eines ansässigen Vertreters in Malta obligatorisch, wir helfen Ihnen dabei. Nachfolgend sehen Sie, welche Dokumente erforderlich sind, um Ihr Schiff bei der maltesischen Registrierung zu registrieren.
  • 1) Rechtsgutachten, ordnungsgemäß notariell beglaubigt und mit Apostille versehen, das bestätigt, dass die Unternehmensunterlagen der Körperschaft/Einheit geprüft wurden, und die Angaben zu den Direktoren und Amtsinhabern sowie zu den Personen enthält, die befugt sind, die Körperschaft/Einheit zu vertreten und zu binden mit ihrer Unterschrift und zur Ernennung eines in Malta ansässigen Vertreters
    2) Originale Gründungsurkunde und Satzung/Satzung (oder beglaubigte Kopien, die dem Rechtsgutachten zum Inhalt der Gründungsurkunde und/oder der Satzung beigefügt sind)
    3) Beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde
    4) Unbedenklichkeitsbescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie) (mit dem gleichen Datum wie der POA)
    5) Beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses des Direktors des Verwaltungsrats der Eigentümergesellschaft

Registrierung von Handelsschiffen in Malta

Benötigte Unterlagen für die provisorische Registrierung für Berufsschiffe:

  • Inspektionsbericht
  • Radiobericht
  • Radio-Anwendung
  • MLC-Konformitätszertifikat
  • Zertifikat der Vermessung
  • Vorheriges Tonnage-Zertifikat
  • Frühere Vermessungsbescheinigung (falls zutreffend)
  • Internationales Antifouling-Zertifikat
  • Internationales Freibordzertifikat
  • Antrag auf Registrierung
  • Eigentumserklärung
  • Antragsformular für sichere Besatzung
  • Beglaubigte Kopie der vorherigen Zulassungsbescheinigung

Erforderliche Unterlagen für die dauerhafte Gewerbeanmeldung:

  • Original Kaufvertrag (datiert vor der vorläufigen Zulassung)
  • Original Baubescheinigung
  • Original-Löschbescheinigung
  • Internationales Tonnagezertifikat obo Malta
  • Vermessungszertifikat obo Malta
  • Hinweis zum Schnitzen und Markieren
  • Übergabe der vorläufigen Zulassungsbescheinigung