Beschränkungen für bestimmte Schiffe
Es gibt keine Altersbeschränkungen für Vergnügungsyachten oder Yachten, die unter dem kommerziellen Yachtcode registriert sind.
Hinweis zu älteren Schiffen:
- Schiffe ab 15 Jahren, aber unter 20 Jahren müssen vor oder innerhalb eines Monats nach Ende der vorläufigen Registrierung eine Inspektion durch einen autorisierten Flaggenstaatsinspektor bestehen
- Schiffe, die 20 Jahre und älter, aber weniger als 25 Jahre alt sind, müssen vor der vorläufigen Registrierung eine Inspektion durch einen autorisierten Flaggenstaatsinspektor bestehen.
- Schiffe ab 25 Jahren bedürfen zur Registrierung einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung.
Registrierung von Sportschiffen in Malta
Erforderliche Dokumente für die Vergnügungsregistrierung eines Schiffes:
- Original-Memorandum und -Satzung über den Besitz eines Unternehmens, nur für den Fall, dass der Eigentümer des Schiffes ein Unternehmen ist
- Aktuelle Bescheinigung über den guten Ruf des Eigentümerunternehmens, nur für den Fall, dass der Eigner des Schiffes ein Unternehmen ist
- Früherer ITC (bei Schiffen mit einer Länge von über 24 Metern) – im Falle eines neu gebauten ITC, ausgestellt vom Erbauer.
- Antifouling-Erklärung (wenn das Schiff länger als 24 Meter ist)
Erforderliche Unterlagen für die dauerhafte Registrierung:
- Original Bauherrenbescheinigung (bei Neubau)
- Original Kaufvertrag
- Originalvermessungsbescheinigung
- ITC (wenn das Schiff länger als 24 Meter ist)
- Schnitz- und Markierungsnotiz ordnungsgemäß unterzeichnet
- Original-Löschbescheinigung
- Übergeben Sie das Original der vorläufigen Bescheinigung
Anerkannte Organisationen:
Vermessungs-, Tonnage- und Konventionszertifikate können im Namen der maltesischen Regierung von den folgenden anerkannten Organisationen ausgestellt werden: American Bureau of Shipping, Bureau Veritas, China Classification Society, ClassNK, DNV-GL, Korean Register of Shipping, Lloyd's Register of Shipping, Polish Schifffahrtsregister, Registro Italiano Navale und Russisches Schifffahrtsregister.
REGISTRIERUNG FÜR SCHWEIZER NICHT EU/EAA
- Wenn der Eigentümer des Schiffes ein NICHT-EU-/EWR-/Schweizer-Bürger ist, ist eine Registrierung eines ansässigen Vertreters in Malta obligatorisch, wir helfen Ihnen dabei. Wir benötigen eine Erklärung, die uns als in Malta ansässigen Vertreter ernennt (notariell beglaubigt und apostilliert) und eine beglaubigte Kopie des Reisepasses des Eigentümers (beglaubigt und apostilliert).
- Wenn der Eigner des Schiffes ein von uns gegründetes maltesisches Unternehmen ist, stellen wir alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Wenn der Eigentümer des Schiffes eine ausländische juristische Person ist, ist die Registrierung eines ansässigen Vertreters in Malta obligatorisch, wir helfen Ihnen dabei. Nachfolgend sehen Sie, welche Dokumente erforderlich sind, um Ihr Schiff bei der maltesischen Registrierung zu registrieren.
1) Rechtsgutachten, ordnungsgemäß notariell beglaubigt und mit Apostille versehen, das bestätigt, dass die Unternehmensunterlagen der Körperschaft/Einheit geprüft wurden, und die Angaben zu den Direktoren und Amtsinhabern sowie zu den Personen enthält, die befugt sind, die Körperschaft/Einheit zu vertreten und zu binden mit ihrer Unterschrift und zur Ernennung eines in Malta ansässigen Vertreters
2) Originale Gründungsurkunde und Satzung/Satzung (oder beglaubigte Kopien, die dem Rechtsgutachten zum Inhalt der Gründungsurkunde und/oder der Satzung beigefügt sind)
3) Beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde
4) Unbedenklichkeitsbescheinigung (Original oder beglaubigte Kopie) (mit dem gleichen Datum wie der POA)
5) Beglaubigte Kopie eines gültigen Reisepasses des Direktors des Verwaltungsrats der Eigentümergesellschaft
Registrierung von Handelsschiffen in Malta
Benötigte Unterlagen für die provisorische Registrierung für Berufsschiffe:
- Inspektionsbericht
- Radiobericht
- Radio-Anwendung
- MLC-Konformitätszertifikat
- Zertifikat der Vermessung
- Vorheriges Tonnage-Zertifikat
- Frühere Vermessungsbescheinigung (falls zutreffend)
- Internationales Antifouling-Zertifikat
- Internationales Freibordzertifikat
- Antrag auf Registrierung
- Eigentumserklärung
- Antragsformular für sichere Besatzung
- Beglaubigte Kopie der vorherigen Zulassungsbescheinigung
Erforderliche Unterlagen für die dauerhafte Gewerbeanmeldung:
- Original Kaufvertrag (datiert vor der vorläufigen Zulassung)
- Original Baubescheinigung
- Original-Löschbescheinigung
- Internationales Tonnagezertifikat obo Malta
- Vermessungszertifikat obo Malta
- Hinweis zum Schnitzen und Markieren
- Übergabe der vorläufigen Zulassungsbescheinigung